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Qualität und Sicherheit ist uns wichtig. Mit guter Pflege und der richtigen Waschanleitung erhöhen Sie die Lebensdauer Ihrer Arbeitsbekleidung.
STANDARD 100 by OEKO-TEX® gehört zu den weltweit bekanntesten Labels für schadstoffgeprüfte Textilien. Es steht für Kundenvertrauen und hohe Produktsicherheit.
Ist ein textiler Artikel mit dem STANDARD 100 Label ausgezeichnet, können Sie sich darauf verlassen, dass alle Bestandteile dieses Artikels, d.h. auch alle Fäden, Knöpfe und sonstige Accessoires, auf Schadstoffe geprüft wurden und der Artikel somit gesundheitlich unbedenklich ist. Zertifizierbare Artikel sind: rohe und gefärbte/veredelte Garne, Gewebe und Gestricke, Zubehör wie Knöpfe, Reißverschlüsse, Nähfäden oder Etiketten, konfektionierte Artikel unterschiedlichster Art.
Die Bekleidung ist bei einer maximalen Waschtemperatur von 60 °C zu waschen. Da Baumwolle eine reine Naturfaser ist, kann bei Einhaltung der Temperatur lediglich eine Schrumpfung von ca. 3% entstehen. Es dürfen bei der Bekleidung (ausgenommen Farbe weiß) keine Waschmittel mit Weißmacher oder Chlorbleiche verwendet werden. Eine chemische Reinigung ist nur unter Verwendung des in dem Waschsymbol angegebenen Lösungsmittels (P) möglich. Die mechanische Beanspruchung soll schonend eingestellt sein mit Feuchtigkeitszugabe und unter Einhaltung der maximalen Temperatur von 60 °C. Die Metallreißverschlüsse sind vorher mit Talg oder Fett zu schützen, damit die Geschmeidigkeit gewährleistet bleibt.
Bei der Bekleidung aus 100% Baumwolle ist eine Trocknung im Trockner nicht zulässig (siehe Pflegesymbol. Bei der Bekleidung aus Mischgewebe ist eine Trocknung eingeschränkt zulässig (siehe Pflegesymbol. Der Trockenvorgang ist im Schongang unter Zugabe von Feuchtigkeit und Einhaltung einer max. Trocknertemperatur von 60 °C durchzuführen.
Die Bekleidung ist im hängenden Zustand zu Plätten bzw. zu Bedampfen. Auch hierbei sind vorher die Metallreißverschlüsse mit Talg oder Fett zu behandeln. Ebenfalls kann die Ware handgebügelt werden unter Einhaltung der Temperatur für Baumwolle (siehe 2-Punkt Symbol). Ein Mangeln der Ware ist nicht zulässig.
Die von den Mitgliedstaaten benannten Stellen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: